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Einbürgerungstest online üben

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Einbürgerungstest: Ergebnis und Bescheinigung

Nach dem Test heißt es warten: Ausgewertet wird nicht in der Prüfstelle, sondern zentral beim BAMF. Das Ergebnis kommt als Bescheinigung per Post.

Bestanden ab
17 von 33 richtigen
Auswertung
zentral beim BAMF
Ergebnis
Bescheinigung per Post
Nicht bestanden
wiederholen möglich

Wie lange dauert die Auswertung?

Die Prüfstelle schickt die Bögen an das BAMF, dort werden sie in einem standardisierten Verfahren ausgewertet. Wie weit das BAMF gerade ist, steht auf seiner Seite zur Einbürgerung: Am 12.10.2026 wertete es die Tests bis zum Prüfungsdatum 22.07.2026 aus. Wer heute schreibt, wartet also eher Monate als Tage — am besten schauen Sie dort nach dem aktuellen Stand.

Was auf der Bescheinigung steht

Die Bescheinigung trägt Ihre Gesamtpunktzahl und eines von zwei Prädikaten: „erfolgreich teilgenommen“ (ab 17 richtigen Antworten) oder „teilgenommen“. Sie ist unterschrieben und gesiegelt. Mit ihr weisen Sie bei der Einbürgerungsbehörde die staatsbürgerlichen Kenntnisse nach.

Die Aufsicht in der Prüfstelle darf Ihnen nichts über Ihr Ergebnis sagen, und den ausgefüllten Testbogen bekommen Sie auch später nicht zurück.

Nicht bestanden?

Kein Problem: Der Test kann wiederholt werden — mit neuer Anmeldung und erneut 25 Euro. Nutzen Sie die Zeit, um gezielt die Fragen zu üben, die noch nicht sitzen. Die Auswertung zeigt Ihnen, welche Themen das sind.

Häufige Fragen zum Ergebnis

Wann bekomme ich das Ergebnis des Einbürgerungstests?

Das BAMF wertet die Tests zentral aus und schickt die Bescheinigung per Post. Auf seiner Seite nennt das BAMF, bis zu welchem Prüfungsdatum es aktuell ausgewertet hat — am 12.10.2026 waren es die Tests bis zum 22.07.2026. Rechnen Sie also mit mehreren Wochen bis Monaten.

Erfahre ich das Ergebnis direkt nach dem Test?

Nein. Die Aufsicht der Prüfstelle darf keine Auskunft über Ihre Leistung geben. Gültig ist allein die Bescheinigung des BAMF.

Was steht auf der Bescheinigung?

Ihre Gesamtpunktzahl und das Prädikat: „erfolgreich teilgenommen“ (mindestens 17 von 33) oder „teilgenommen“.

Was mache ich, wenn ich nicht bestanden habe?

Sie können den Test wiederholen. Dafür melden Sie sich erneut bei einer Prüfstelle an und zahlen die Gebühr von 25 Euro noch einmal.

Ich habe die Bescheinigung verloren. Was nun?

Eine neue Bescheinigung stellt das BAMF nur aus, wenn ihm das Original oder eine schriftliche Erklärung über den Verlust vorliegt.

Zählt auch der Test „Leben in Deutschland“?

Ja, wenn Sie dort mindestens 17 von 33 Punkten erreicht haben. Dann weisen Sie mit dem „Zertifikat Integrationskurs“ die Kenntnisse für die Einbürgerung nach.

Weiter: Anmeldung, Termin und Kosten · So läuft der Test ab

Quellen

Zusammenfassung dieser Seite, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte Ihrer Einbürgerungsbehörde, der Prüfstelle und des BAMF.